E-Bike-Versicherung

Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen – und nicht einmal jeder zehnte gemeldete Diebstahl wird aufgeklärt. Doch auch Verschleißerscheinungen oder ein Sturz kann Ihr Bike in die Knie zwingen. Statt dem Motto „Wer sein Rad liebt, der schiebt!“ nachzugehen, können Sie Ihr E-Bike ganz einfach gegen diese und viele weitere Gefahren des Alltags absichern.

Die Highlights im Überblick*

Neuwertentschädigung max. 10.000€
Keine Selbstbeteiligung
Verschleiß des Akkus über die gesamte Vertragslaufzeit
Unbegrenzte Vertragsdauer: Der Versicherungsschutz verlängert sich immer automatisch, um ein weiteres Jahr, solange Sie nicht kündigen.

Grobe Fahrlässigkeit

Kein maximales Fahrradalter: Auch gebrauchte E-Bikes sind versicherbar.

E-Bikes aus Carbon sind versicherbar
Freie Werkstattwahl
Pannenservice: Auf Wunsch erhalten Sie eine Mobiltätsgarantie für unterwegs (ROLAND Schutzbrief)

Versicherungsschutz schon zum nächsten Tag möglich

Leistungen der E-Bike-Versicherung*

Unsere E-Bike-Versicherung deckt eine Reihe verschiedener Schäden ab:

Diebstahlschutz

Your Subtitle Goes Here
3
Der Diebstahlschutz umfasst:

  • ein E-Bike/Pedelec
  • Fahrradteile z. B. Akku, Sattel
  • Fahrradzubehör und -gepäck: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug/ Flickzeug, Werkzeugtasche, Zelt
  • ein Miet- oder Werkstattfahrrad

Reparaturschutz

Your Subtitle Goes Here
3
  • Unfallschäden (auch mit einem Transportmittel)
  • Sturz- und Fallschäden
  • Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
  • Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
  • Vandalismus
  • Verschleiß (Reifen und Bremsen max. 5 Jahre)
  • Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten

Akku- und Motorschutz

Your Subtitle Goes Here
3
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Verschleiß

Schutzbrief (Zusatzbaustein)

Your Subtitle Goes Here
3
Der Schutzbrief hilft nach einer Panne oder einem Unfall mit Serviceleistungen und Kostenersatz:

  • 24-Stunden-Service Pannenhilfe
  • Abschleppen
  • Bergung
  • Weiter- oder Rückfahrt
  • Ersatzfahrrad
  • Übernachtungskosten
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Fahrrad-Verschrottung
  • Notfall-Bargeld

Nicht versicherte Schäden*

Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:

kleinere Schrammen, welche keine Funktionsbeeinträchtigung nach sich ziehen
Rost

Schäden die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen entstehen

Download: Alle Leistungen auf einen Blick

Hier finden Sie alle Details zu unserer E-Bike-Versicherung zum
Speichern oder Ausdrucken:

E-Bike-Versicherung – Informationen und Bedingungswerk

Abgesichert durch unseren Partner

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Bei welcher Gesellschaft ist mein E-Bike versichert?

Unser Partner Bikesurance hat zusammen mit Asspario einen eigenen exklusivenTarif entwickelt, der die stärksten Leistungsbausteine mit einer einfachen Tarifstruktur kombiniertAsspario gehört zur Versicherungsgruppe „Die Bayerische“ – dort ist Ihr E-Bike letztendlich auch versichert.

Wieviel darf mein Bike maximal kosten, dass ich es noch versichern kann?

Sie können Ihr Rad bis zu einem Kaufpreis von 10.000€ problemlos versichern.

Welche Laufzeit ist bei E-Bike-Versicherungen üblich?

Wie bei den meisten Versicherungen auch, ist es üblich sich für ein Jahr mit automatischer Vertragsverlängerung zu versichern. Wir empfehlen allerdings eine möglichst lange Laufzeit – auf jeden Fall für 3 Jahre – um die größtmögliche Preisersparnis rauszuholen.

Brauche ich ein spezielles Schloss?

Das E-Bike muss bei Nichtgebrauch jederzeit mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert sein.

Wird der Neuwert oder der Zeitwert erstattet?

Bei Schäden an Zubehörteilen oder Diebstahl des E-Bikes ist der Neuwert versichert, auch wenn dir der Gegenstand nach 6, 8 oder auch 10 Jahren gestohlen wird. Bei notwendigen Reparaturen werden die tatsächlich anfallenden Kosten bezahlt.

Was muss ich bei der Reparatur beachten?

Ganz wichtig: Wenn die Reparaturkosten 500€ übersteigen, muss ein Kostenvoranschlag eingereicht werden, bevor die Werkstatt mit der Reparatur beginnt. Den kannst du natürlich uns zukommen lassen und wir holen uns dann die Freigabe von der Gesellschaft und geben dir Bescheid. Damit du die Kosten erstattet bekommst, benötigst du eine Reparaturrechnung. Hier müssen folgende Informationen zu finden sein: die Marke des E-Bikes, der Typ, die Rahmennummer und eine Auflistung der Reparaturleistungen.

Werden bei einem Unfall auch Schäden des Unfallgegners bezahlt?

Nein. Für den Schaden an Dritten musst du separat eine Privathaftpflichtversicherung abschließen – was wir dir ausdrücklich empfehlen und dich bei Fragen hierzu gerne beraten.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Fahrrad verkaufe?

Verkaufen Sie Ihr versichertes Bike, so endet auch der der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt und Sie bekommen das zuviel Gezahlte zurück. Bitte teilen Sie uns dies schnellstmöglich mit.

* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.