Privathaftpflicht­versicherung

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt, um ungewollte Schäden zu verursachen. Für die finanziellen Folgen muss meistens der Schadensverursacher gerade stehen. Die Privathaftpflichtversicherung ist genau für diese Fälle gedacht. Sie springt bei Schäden gegenüber einer fremden Person für Sie in die Bresche und schützt Sie davor, im Fall der Fälle vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

Die Highlights im Überblick*

Vermietung von Wohnräumen: Schutz von bis zu drei einzeln vermieteten Räumen oder einer Wohnung im selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.

Neu-, An- und Umbauten bis zu einer Bausumme von max. 100.000 € je Bauvorhaben – am selbst bewohnten Einfamilienhaus ist die Bausumme unbegrenzt.
Drohnen, Modellflugzeuge und Modellhelikopter deren Fluggewicht 5 kg bzw. 500 g nicht übersteigt
Verlust von privaten und beruflichen, ehrenamtlichen Schlüsseln
Geliehene, gemietete oder geleaste bewegliche Sachen sind bis 50.000 € versichert.
Gefälligkeitshandlungen bis zu einer Entschädigungsgrenze von 100.000 €
Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt, weltweit bis zu 5 Jahren
Nachversicherungsschutz bei Entfallen der Mitversicherungsvoraussetzungen von bis zu 12 Monaten nach Auszug
Gewässerschäden durch Kleingebinde bis jeweils 50 Liter (max. 500 Liter Gesamtfassungsvermögen) sind versichert
Schäden durch elektronischen Datenaustausch: Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. per E-Mail, per Internet oder auch über Datenträger)

Leistungen der Haftpflichtversicherung*

Unsere Privathaftpflichtversicherung deckt eine Reihe verschiedener Schäden ab:

Haus und Grundstück

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  • Vermietung von Wohnräumen: Schutz von bis zu drei einzeln vermieteten Räumen oder einer Wohnung im selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus. Im Rahmen dieser Vermietung ist die Bewirtung von Ferien-/Messegästen mitversichert.
  • Bauvorhaben: Schäden bei Neu-, An- und Umbauten bis zu einer Bausumme von max. 100.000 EUR je Bauvorhaben. Bei Umbauten am selbst bewohnten Einfamilienhaus ist die Bausumme unbegrenzt.
  • Sachen am Haus oder auf dem Grundstück: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der auf dem Dach oder am Haus angebrachten Sonnenkollektoren, Solar- und Fotovoltaikanlagen, Antennen u. Ä. Außerdem versichert sind das Betreiben einer Kleinwindanlage auf dem Grundstück sowie der Besitz einer Geothermieanlage zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie bis maximal 400 m Tiefe.
  • Unbebautes Grundstück: Versichert sind Haftpflichtschäden eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes mit einer maximalen Fläche von 10.000 qm.
  • Betreiben von Solar- und Fotovoltaikanlagen: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb von Solar- und Fotovoltaikanlagen mit Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens vom selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus aus.
  • Mitversicherung von Tankanlagen: Versichert sind Haftpflichtschäden als Inhaber von Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl zur Heizung des selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhauses bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 10.000 Litern sowie von Flüssiggastanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 3 Tonnen.

Tiere

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  • Halten und Hüten von Tieren: Mitversichert sind Schäden durch das Halten und Hüten von zahmen Haus- und Kleintieren, wilden Kleintieren, Bienen sowie von Assistenzhunden.

Mitversicherte Personen

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  • Privater Betreuer: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer oder Vormund.
  • Mitversicherung weiterer Personen (auch im Single-Tarif): Mitversichert ist ein wegen Pflegebedürftigkeit im Haushalt lebender Familienangehöriger ebenso weitere deliktunfähige Personen im Haushalt – diese jedoch nur bis zu einer Summe von 50.000 EUR. Weiterhin eingeschlossen ist ein behindertes Kind, sofern kein anderer gleichartiger Versicherungsschutz besteht – hier ist häusliche Gemeinschaft nicht Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Mitversichert gelten auch die im Haushalt beschäftigen Personen (einschließlich Au-pairs und Austauschschüler).
  • Nachversicherungsschutz: Bei Entfallen der Mitversicherungsvoraussetzungen bleiben die bisher in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen bis zu 12 Monate nach Auszug versichert.

Ehrenamtliche und berufliche Tätigkeiten

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  • Tätigkeit als Tagesmutter: Versichert sind Haftpflichtschäden, die bei der unentgeltlichen oder entgeltlichen Beaufsichtigung von Kindern entstehen.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Versichert sind ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements.
  • Nebenberufliche Tätigkeiten: Versichert sind Haftpflichtschäden, die bei der Ausübung von bestimmten selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten mit einem Jahresumsatz von maximal 15.000 EUR entstehen.

Fahrzeuge

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  • Kraftfahrzeuge: Versichert sind Kraftfahrzeuge mit max. 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, nicht versicherungspflichtige Anhänger und nicht versicherungspflichtige Krankenfahrstühle sowie ferngelenkte Land-Modellfahrzeuge.
  • Luftfahrzeuge: Versichert sind Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Außerdem Flugmodelle, unbemannte Drachen und Ballone, die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. Versichert sind auch Drohnen (Quadrocopter; Hexacopter u. Ä.), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, Modellflugzeuge, Modellhelikopter, deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt sowie Flugmodelle, die nur innerhalb geschlossener Wohnräume betrieben werden dürfen.
  • Wassersportfahrzeuge: Versichert sind Wassersportfahrzeuge inkl. Wind- und Kitesurfbretter mit Lenkdrachen. Außerdem eigene, in Deutschland genutzte Wassersportfahrzeuge mit maximal 20 qm Segelfläche bzw. 11 kW (15 PS) Motorstärke. Versichert sind auch fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor, wenn keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist sowie ferngelenkte Wasser-Modellfahrzeuge.

Geliehene, gemietete oder geleaste Sachen

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  • Mietsachschäden: Versichert sind die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
  • Schäden an gemietetem Mobiliar: Versichert ist die Beschädigung von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen oder Ferienhäusern.
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten beweglichen Sachen: Versichert ist die Beschädigung von zu privaten Zwecken überlassenen beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen, geleast oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind. Entschädigungsgrenze: 50.000 EUR (150 EUR Selbstbeteiligung)

Schlüsselverlust

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  • Verlust von privaten Schlüsseln: Versichert sind die Kosten für den Austausch von Schließanlagen, wenn private Schlüssel bzw. Code-Cards abhandengekommen sind.
  • Verlust von beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln: Versichert sind die Kosten für den Austausch von Schließanlagen, wenn beruflich oder ehrenamtlich genutzte Schlüssel bzw. Code-Cards abhandengekommen sind. Entschädigungsgrenze: 50.000 EUR

Sonstige

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  • Gewässerschäden durch Kleingebinde: Versichert sind Gewässerschäden durch Ölkanister, Lackdosen u. Ä. bis jeweils 50 Liter, insgesamt maximal 500 Liter Gesamtfassungsvermögen.
  • Elektronischer Datenaustausch: Versichert sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
  • Forderungsausfall: Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen für den Fall, dass der Schuldige nicht zahlen kann.
  • Gefälligkeitshandlungen: Leistung bei Schäden, die man während einer unentgeltlichen Hilfsleistung anderen Personen oder deren Eigentum aus Versehen oder Unachtsamkeit zufügt. Entschädigungsgrenze: 100.000 EUR
  • Leistungsgarantie: Werden unsere Versicherungsleistungen ohne Mehrbeitrag erweitert, gelten die Neuerungen automatisch auch für Ihren Vertrag.
  • Erweiterter Versicherungsschutz bei Vereinbarung des Tarifs Familie/Alleinerziehende: Versichert sind Schäden durch Kinder unter 7 Jahren, die nach dem Gesetz eigentlich nicht haften mit einer Entschädigungsgrenze von 500.000 EUR. Zusätzlich versichert sind Sachschäden bis 25.000 EUR während der Teilnahme der mitversicherten Kinder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung bzw. des Studiums sowie an unentgeltlichen Schüler-/Ferienpraktika.
  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen: Leistung bei Schäden bis 50.000 EUR
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung: Versichert sind Summen und Leistungen, die der bestehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsabschluss bis zu unserem Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate.

Nicht versicherte Schäden*

Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:

Berufliche Tätigkeit
Das Führen von Kraftfahrzeugen
Das Halten von Hunden und Pferden
Eigenschäden
Schäden aus vorsätzlicher Handlung
Schäden zwischen Mitversicherten

Download: Alle Leistungen auf einen Blick

Hier finden Sie alle Details zu unserer Haftpflichtversicherung zum Speichern oder Ausdrucken:

Privathaftpflichtversicherung – Informationsblatt

Privathaftpflichtversicherung – Leistungsbeschreibung

Abgesichert durch unseren Partner

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die während einer unentgeltlichen Hilfeleistung (z. B. bei der Umzugshilfe) anderen Personen – oder auch deren Eigentum – zugefügt werden.

Welche Räume sind bei Mietsachschäden versichert?

Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden sind versichert.

Was versteht man unter Kleingebinden?

Unter Kleingebinde enthalten Stoffe, die für die Umwelt eine schädliche Wirkung haben können, wenn sie nicht vorschriftsgemäß gelagert und entsorgt werden. Dazu zählen zum Beispiel Ölkanister, Lackdosen, Fässer oder Flaschen. 

Ist die Beschädigung an Mobiliar in Hotels bzw. in einer Ferienwohnung mitversichert?

Ja, diese Schäden sind über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

Was ist, wenn ich geschädigt wurde und der Schuldige nicht zahlen kann?

Hier wird die Forderungsausfalldeckung tätig, das heißt, die eigene Haftpflichtversicherung springt in diesem Fall ein.

Ist meine im Haushalt lebende pflegebedürftige Mutter mitversichert?

Ja, sie ist mitversichert und das unabhängig von der gewählten Tarifvariante.

* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.

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