Unfall-Pflege-Rente ab 30

Unfälle können im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen haben. Kommt es dabei zur Arbeitsunfähigkeit oder körperlichen Einschränkungen (mit und ohne Pflegegrad), können die Kosten für Pflegedienstleistungen zur enormen Belastung werden. Eine Unfall-Pflege-Rente ist die ideale Absicherung – auch schon in jungen Jahren. Im Ernstfall unterstützt sie Betroffene finanziell und mit Hilfestellungen im Alltag.

Die Highlights im Überblick*

Leistung nach einem Unfall bei Invalidität und/oder Pflegegraden
Lebenslang garantiert Monat für Monat
Kapitalabfindungsoption (bis 79 Jahre): Statt laufender Rentenzahlungen können bis zu 120 Monatsrenten einmalig ausgezahlt werden – gerechnet ab dem Unfalltag.
Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
Keine Gesundheitsprüfung und keine Fragen nach Vorversicherer/Vorschäden
Kein Höchstaufnahmealter und keine altersbedingte Beendigung
Kostenloser, vorläufiger Versicherungsschutz bis zu 60 Tage
Lebenslange, monatliche Rente (Grundrente) bereits ab einer 50-prozentigen Invalidität nach einem Unfall
Gipsgeld: Einmalzahlung bei Knochenbruch
Abdeckung der Bergungs- und Rettungskosten bis zu 100.000 €

Leistungen der Unfall-Pflege-Rente*

Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht, oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten:

Geldleistungen

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  • Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen)
  • Lebenslange Rentenzahlung bei dauerhaft schwereren Beeinträchtigungen nach einem Unfall
  • Unfalltod
  • Unfall-Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen
  • Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze

Dienstleistungen

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  • Häusliche Hilfe in der ersten Zeit nach einem versicherten Ereignis (z.B. Pflege, Menüservice, Haushaltshilfe)
  • Reha-Management

Allgemeine Zusatzleistungen (optional)

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  • Invaliditätsleistung (Kapitalzahlung)
  • Unfalltod (Todesfallleistung)
  • Unfall-Krankenhaustagegeld mit Leistung bei ambulanten Operationen oder Komageld
  • Genesungsgeld
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen einschließlich Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
  • Reha-Management bis 100.000 €
  • Zusätzlich bei dauernder Pflegebedürftigkeit Einmalzahlung bis 36.000 €
  • Beihilfe zu Rehabilitationsmaßnahmen
  • Gipsgeld (bis 79 Jahre)
  • Erhöhung der Invaliditätsgrade durch verbesserte Gliedertaxe (bis 67 Jahre)
  • Bergungs- und Rettungskostenübernahme bis zu 100.000 € im In- und Ausland

Zusatzleistungen ab 30 (optional)

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  • Einmalzahlung bei bestimmten Krebserkrankungen
  • Einmalzahlung bei schwerer Erkrankung
  • Einmalzahlung bei bestimmten Organschäden
  • Erweiterte Übergangsleistung mit Sofortleistung für Schwerverletzte
  • Familienhilfe Plus der Malteser
  • Unfall-Tagegeld ab dem 8. Tag

Zusatzleistungen ab 50 (optional)

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  • Ambulante Hilfeleistungen der Malteser
  • Zusätzlich Leistung bei Oberschenkelhalsbruch
  • Einmalzahlung bei einem Unfall oder krankheitsbedingt (bis 79 Jahre)

Serviceleistungen der Malteser

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Die Serviceleistungen der Malteser bei unfallbedingter Hilfebedürftigkeit – bei Ihnen zu Hause – umfassen:

  • Einrichtung einer Hausnotrufanlage mit „Funkfinger“
  • Häusliche Grundpflege (bis zu 4 Wochen)
  • Tag- und Nachtwache nach Heimkehr aus dem Krankenhaus oder nach einer ambulanten Operation
  • Menüservice – täglich eine warme Mahlzeit zur Auswahl
  • Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche- und Kleidungsservice sowie Schuhpflege
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen), Haustierbetreuung und Beratung bei Umbau von Wohnung, Haus und Auto
  • Pflegeschulung für die Angehörigen
  • Pflegeberatung durch Fachleute hinsichtlich Ansprüchen aus der Pflegeversicherung
  • Ambulante Hilfeleistungen für den pflegebedürftigen Angehörigen
  • Pflegeplatzgarantie
  • Psychosoziale Betreuung
  • Vermittlung von Gartenpflege und Schneeräumdienst

Unter folgenden unfallbedingten Voraussetzungen wird die Leistung fällig. Die Höhe der Leistung wird an der vereinbarten monatlichen Rente (Grundrente) gemessen.

Invaliditätsgrad ab 50 %

Unfall-Pflege-Rente
= Vereinbarte Grundrente

Invaliditätsgrad ab 90 %

Unfall-Pflege-Rente
= 2-fache Grundrente

Invaliditätsgrad bei 100 %

Unfall-Pflege-Rente
= 3-fache Grundrente

Pflegegrad 2 

Unfall-Pflege-Rente
= 1,5-fache Grundrente

Pflegegrad 3 

Unfall-Pflege-Rente
= 2-fache Grundrente

Pflegegrad 4 bzw. 5

Unfall-Pflege-Rente
= 3-fache Grundrente

Nicht versicherte Schäden*

Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:

Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.B. Diabetes, Gelenkserkrankungen)
Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)
Sieht eine Leistungsart eine Wartezeit vor, so beginnt der Versicherungsschutz bezüglich dieser Leistungsart frühestens mit Ablauf der Wartezeit

Download: Alle Leistungen auf einen Blick

Hier finden Sie alle Details zu unserer Unfall-Pflege-Rente zum
Speichern oder Ausdrucken:

Unfall-Pflege-Rente – Broschüre

Abgesichert durch unseren Partner

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Beinhaltet die Unfallversicherung einen vorläufigen Versicherungsschutz?
Ja. Voraussetzung ist, dass der beantragte Versicherungsbeginn nicht mehr als 60 Tage nach dem Antragsdatum in der Zukunft liegt. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Antragseingang bei der Generalagentur.
Gibt es eine Rentengarantie?
Ja. Stirbt der Versicherte während der Rentenzahlungszeit, wird die Unfall-Rente trotzdem solange weiter gezahlt, bis 10 Jahre Rentenbezugszeit erreicht sind. Bei der Unfall-Rente 50 PLUS® und der Unfall-Pflege-Rente gibt es anstelle der Rentengarantie eine Kapitalabfindung Option.
Kann statt der Unfall-Rentenleistung auch eine Kapitalleistung gewählt werden?
Ja. Bei der Unfall-Rente 50 PLUS® und der Unfall-Pflege-Rente kann auch eine einmalige Kapitalabfindung gewählt werden. Die Höhe der Kapitalabfindung entspricht der Anzahl der Monatsrenten, die wir ab dem Unfallmonat bis zum vollendeten 80. Lebensjahr erbringen würden, höchstens aber 120 Monatsrenten.
Ist eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA) möglich?
Ja, bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers übernehmen wir die Beiträge zur Unfallversicherung für bis zu 5 Jahre.
Was versteht man unter der verbesserten Gliedertaxe?
Die verbesserte Gliedertaxe beinhaltet erhöhte Invaliditätsgrade z.B. bei Invalidität Fuß beträgt die
verbesserte Gliedertaxe 70% und die normale Gliedertaxe lediglich 40%. Dies bedeutet für Sie bei entsprechender Invalidität lebenslange Rentenleistung!

* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.